ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Grundlagen / Geltungsrecht
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Auftraggeber und wp-werbung, Inh. Ulrike Piechottka, Jasmunder Straße 8, 18551 Lohme OT Nipmerow - im folgenden wp-werbung- als Auftragnehmer in allen Fällen der Auftragserteilung sowie hierfür anfallender Vor-, Nach- und Nebenarbeiten, d.h. für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
1.2. Leistungen und Angebote der wp-werbung erfolgen bei Handelsgeschäften auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung, spätestens mit der Entgegennahme der Leistung etc. gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart.
1.3. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen etc. oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen etc. wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem der Auftragsbestätigung der wp-werbung nach- folgenden Bestätigungsschreiben des Auftraggebers enthalten sind und die wp-werbung diesen nicht widerspricht.
1.4. Auch bei Widersprüchen in den vorangegangenen beiderseitigen Vertragserklärungen oder Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag durch die Vornahme der Lieferung oder sonstiger Erfüllungsleistungen in jedem Fall zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wp-werbung zustande.
1.5. Bei Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wp-werbung werden weitere Aufträge nur noch nach den geänderten Bedingungen durch die wp-werbung angenommen und ausgeführt.
2. Auskünfte / Angebote / Aufträge / Stornierung
2.1. Auskünfte durch die wp-werbung, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger Irrtum ist vorbehalten.
2.2. Die Angebote der wp-werbung sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für die wp-werbung freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung seitens der wp-werbung schriftlicher, elektronischer oder fernschriftlicher Form. Soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist, gilt sein Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben der wp-werbung als Zustimmung.
2.3. Die im Angebot der wp-werbung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der wp-werbung enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise der wp-werbung gelten ab ihrem Firmensitz. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.4. Aufträge werden von der wp-werbung nur schriftlich unter Angabe des jeweiligen Angebotes entgegengenommen und bedürfen der rechtsverbindlichen Unterschrift des Auftraggebers oder seines zur Geschäftsführung Bevollmächtigten. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der wp-werbung fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.
2.5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
2.6. Dem Angebotsanforderer werden mit einem Angebot keinerlei Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Fotos odgl. (im weiteren: „Ang.-Anlagen“) ausgehändigt, auch dann nicht, wenn diese zum Verständnis des Angebotes notwendig erscheinen; es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder das Angebot wurde nicht kostenlos erstellt. Besteht der Angebotsanforderer auf die Aushändigung oder Überlassung der Ang.-Anlagen, so kann die wp-werbung entsprechende Schutzgebühren erheben oder Rechnungen stellen. Diese sind mit Aushändigung fällig; Schutzgebühren werden nicht zurückerstattet.
2.7. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Muster, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, gleiches gilt für Datenübertragungen.
2.8. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
2.9. Alle Vereinbarungen, die zwischen der wp-werbung und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt ebenfalls für Gewichte, Maße, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten.
2.10. Die wp-werbung behält sich das Recht vor, abweichend von der Bestellung des Auftraggebers geänderte oder angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit diese Funktion bzw. Zweckbestimmung dem Vertragsgegenstand entsprechen.
2.11. Storniert der Auftraggeber seine Bestellungen ganz oder teilweise oder vereinbart er die Verschiebung von Lieferterminen aufgrund von Sachverhalten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die wp-werbung ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz bis in Höhe des Vertragspreises geltend machen.
2.12. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die wp-werbung zusätzlich zu seinem Zahlungsanspruch aus dem Liefervertrag das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht storniert werden.
3. Zahlung / Eigentumsvorbehalt
3.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen mit der Rechnungsstellung
(Rechnungsdatum) fällig.
3.2. Die wp-werbung ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Anrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die wp-werbung berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.3. Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängeleinreden oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, von nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen gegen die wp-werbung ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
3.4. Gerät der Auftraggeber in Verzug kann die wp-werbung, bezogen auf den jeweiligen Betrag 10 (zehn) % Zinsen p.a. über den gemäß § 247 BGB zu bestimmenden Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die wp-werbung ist zulässig.
3.5. Die wp-werbung ist berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen vom Auftraggeber zu verlangen.
3.6. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die wp-werbung ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
3.7. Für den Fall der Zurückweisung von Lastschriften, Schecks etc. des Auftraggebers behält die wp-werbung sich vor, laufende Aufträge zu stornieren und neue Aufträge zurückzuweisen.
3.8. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die wp-werbung Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der wp-werbung auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner Verzugs begründeten Mahnung
keine Zahlung leistet.
3.9. Übersteigt ein Auftragswert € 500,00 (ohne MwSt.), so behält sich die wp-werbung vor, bei Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber, eine Abschlagsrechnung bis zu einer Höhe von 50% des Auftragswertes zu erstellen. Diese Abschlagsrechnung wird sofort ohne jeden Abzug fällig. Des weiteren hält sich wp-werbung das Recht vor, die Einhaltung von Erfüllungsterminen von der Begleichung offener Forderungen abhängig zu machen.
3.10. Unterschreitet der Auftragswert € 50,00 (ohne MwSt.), so ist die wp-werbung bei unbarer Zahlungsweise berechtigt, Mindermengenzuschläge zusätzlich zur fälligen Summe zu erheben.
3.11. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der wp-werbung. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden wp-werbung-Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum der wp-werbung bleibt.
4. Lieferung
4.1. Den Versand nimmt die wp-werbung für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
4.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der wp-werbung ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung von Terminen durch die wp-werbung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen den jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist der wp-werbung eine angemessene Nachfrist zu setzen.
4.4. Sofern die wp-werbung die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% p.a. des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% p.a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der wp-werbung.
4.5. Betriebsstörungen -sowohl im Betrieb der wp-werbung als auch in dem eines Zulieferers- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
4.6. Alle Leistungen der wp-werbung -gleichgültig welcher Art- bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Gegenleistung durch den Auftraggeber im Eigentum der wp-werbung. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die wp-werbung als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
4.7. Der wp-werbung steht an den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
4.8. Die wp-werbung ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt. Teilleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
4.9. Kommt der Auftraggeber in Verzug mit der Annahme der Leistung, so ist die wp-werbung, auch wenn der Auftraggeber dieses nicht zu vertreten hat, berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
4.10. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an
die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher
erfolgt der Gefahrübergang gem. § 446 S. 1 BGB.
4.11. Die Auftragnehmerin erfüllt die ihr im Rahmen der der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten.
Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten
Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei b2b-Kunden geht die Auftragnehmerin, sofern
nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung
durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach
Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach
unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.
5. Beanstandungen / Abnahme / Gewährleistung / Haftung
5.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
5.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die wp-werbung geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten bei der wp-werbung eintrifft.
5.3. Unwesentliche Mängel, die Funktionstauglichkeit und/oder Zweckentsprechung des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme.
5.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist die wp-werbung nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Der § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, die wp-werbung oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von gelieferten Materialien zum Gegenstand, so haftet die wp-werbung nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
5.5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, das die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck / Layoutvorlagen und Endprodukten.
5.7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die wp- werbung nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die wp-werbung von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die wp-werbung haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden der wp-werbung nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
5.8. Die Haftung entfällt bei Lieferung des Materials durch den Auftraggeber.
5.9. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch die wp-werbung erstellten Proof oder Andruck abgenommen, so ist die wp-werbung von jeglicher Haftung frei. Reklamationen, egal welcher Art, werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt.
5.10. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen von Sonderanfertigungen erhöht sich der Prozentsatz auf 15 %.
5.11. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind außerdem:
· Erreichen beabsichtigter Werbeziele, Verkaufserfolge, Quoten odgl.;
· die Schutzfähigkeit einer Text-/Bildmarke oder eines Produktes;
· Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs- bzw. Handhabungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers, zweckentfremdeter Betrieb bzw. Nutzung. Sie sind nicht übertragbar.
5.12. Die wp-werbung haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Werkes/der Werklieferung oder durch von der wp-werbung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
5.13. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der von der wp-werbung beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
5.14. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch die wp-werbung klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere von wp-werbung benannte Personen, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragproduktes an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf den Auftraggeber über. Soweit sich der Versand/die Lieferung ohne das Verschulden der wp-werbung verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Lieferbereitschaft auf den Auftraggeber über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung bzw. nach entgeltlicher Serviceleistung.
7. Verwahren / Versicherung
7.1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die wp- werbung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin, pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die wp-werbung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
7.4. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung sind sowohl gegen die wp-werbung als auch gegen deren Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind ebenfalls ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines Vertreters, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der wp-werbung beruhen.
7.5. Jede Haftung der wp-werbung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Handelsbrauch / Copyright / Urheberrecht
8.1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
8.2. An kreativen Leistungen, die von der wp-werbung im Auftrage des Kunden erbracht wurden, insbesondere an von der wp-werbung entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält die wp-werbung alle Rechte (Copyright). Der Kunde bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
8.3. Mit Auftragserteilung stellt der Auftraggeber die wp-werbung frei von allen in Bezug auf den Vertragsgegenstand von Dritten vorgebrachten Ansprüchen aus der Verletzung von Schutz- und/oder Urheberrechten. Die Geltendmachung von vorgenannten Ansprüchen des Auftraggebers gegen die wp-werbung ist ausgeschlossen.
8.4. Soweit der Vertragsgegenstand sich auf durch den Auftraggeber beigebrachte Entwürfe, Ideen, Vorlagen oder Anweisungen bezieht oder nach diesen gefertigt wurde, stellt der Auftraggeber die wp-werbung schon vor Auftragserteilung von allen evtl. vorgebrachten Ansprüchen Dritter aufgrund von Verletzung von Schutz- und/oder Urheberrechten frei. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
8.5. Sind für die Ausführung von Arbeiten Genehmigungen Dritter einzuholen, obliegt dies dem Auftraggeber, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Eine Überprüfung der Vorlage evtl. notwendiger Genehmigungen durch die wp-werbung erfolgt nicht. Stellt sich während der Vertragsrealisierung heraus, das aufgrund nicht vorliegender Genehmigungen der Vertrag von Seiten der wp-werbung nicht erfüllt werden kann, so stellt dies eine Stornierung des Auftrages dar, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Weiteres regelt sich gemäß § 2.11. bzw. 2.12..
9. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers
9.1. Alle vom Auftraggeber eingebrachten und übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch die wp-werbung für Beschädigung oder Verlust -egal aus welchem Grund- ist ausgeschlossen.
9.2. Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling (Bearbeitung im Hause oder Versand) wird pauschal mit 15 Euro zzgl. der gesetzlichen MWSt. für jeden archivierten Auftrag berechnet.
9.3. Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Es beträgt pauschal 5 Euro zzgl. der Entgelte für Fracht-/Kurier- und Tarifkosten zzgl. der gesetzlichen MWSt. je Sendung.
10. Impressum
10.1. Die wp-werbung kann auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dies nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Wirksamkeit / salvatorische Klausel
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer i.S.d. BGB oder Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, für beide Seiten Bergen/Rügen.
11.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Recht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3. Vertragssprache ist Deutsch.
11.4. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern Bestimmungen betroffen sind, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. In allen anderen Fällen ist eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.